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Technische Universität Breslau verpflichtet sich, den Zugang zu ihrer Website gemäß dem Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu gewährleisten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.biznes.pwr.edu.pl.
Diese Website ist teilweise konform mit dem Anhang des Gesetzes über die digitale Zugänglichkeit vom 4. April 2019 aufgrund der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten.
Bitte beachten Sie, dass inhaltliche Fehler systematisch korrigiert werden. Zudem arbeiten wir fortlaufend an der Verbesserung der Zugänglichkeit bereitgestellter elektronischer Dokumente.
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung unter Verwendung der Checkliste zur Überprüfung der digitalen Zugänglichkeit Version 2.2 (docx, 0,12MB) erstellt.
Alle Probleme im Zusammenhang mit der digitalen Barrierefreiheit dieser Website können Sie an Arkadiusz Skowron per E-Mail an arkadiusz.skowron@pwr.edu.pl oder telefonisch unter 71 320 33 69 melden.
Jede Person hat das Recht, die digitale Zugänglichkeit dieser Website oder ihrer Elemente zu verlangen.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage folgende Informationen an:
Wir antworten so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihrer Anfrage.
Falls dieser Zeitraum zu kurz ist, werden wir Sie darüber informieren. Wir nennen Ihnen einen neuen Termin, bis zu dem wir die gemeldeten Probleme beheben oder alternative Informationen bereitstellen. Dieser Termin wird nicht mehr als 2 Monate betragen.
Falls wir die digitale Zugänglichkeit der Website oder des Inhaltes nicht gewährleisten können, bieten wir Ihnen einen alternativen Zugang an.
Wenn wir Ihrem Antrag auf digitale Zugänglichkeit nicht nachkommen und Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, eine Beschwerde einzureichen.
Sie können auch dann eine Beschwerde einreichen, wenn Sie mit der vorgeschlagenen alternativen Lösung nicht einverstanden sind.
Ihre Beschwerde richten Sie bitte per Post oder E-Mail an die Leitung unserer Einrichtung:
Hilfreiche Informationen finden Sie auch auf dem Regierungsportal gov.pl.
Sie können auch den Beauftragten für Bürgerrechte über den Fall informieren und um Unterstützung bitten.
Wenn Sie die Dienste eines Gebärdensprachdolmetschers benötigen, kontaktieren Sie bitte die Abteilung für Barrierefreiheit mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Besuch (E-Mail: pomoc.n@pwr.edu.pl).
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